Die Energieversorger ändern die Regeln bei Ein- und Auszügen. Wer ab 6. Juni 2025 umzieht, muss bei der An- und Abmeldung neue Fristen beachten. Grundlage ist eine gesetzliche Neuregelung. Im Zuge der geplanten Modernisierung des Energiemarktes durch die Bundesnetzagentur ergeben sich dadurch verschiedene Veränderungen – insbesondere bei der Ummeldung von Stromanschlüssen.

Was bedeutet das für Mieter?

Planen Sie einen Umzug, informieren Sie spätestens zwei Wochen vor dem Auszug den Energieversorger darüber. Wird der Auszug nicht frühzeitig gemeldet, besteht die Gefahr, dass der Strom weiterhin über Ihren bestehenden Vertrag abgerechnet wird – auch wenn schon ein neuer Mieter eingezogen ist.

Was bedeutet das für Vermieter?

Bitte weisen Sie Ihre Mieter frühzeitig auf die neuen gesetzlichen Vorgaben hin, da bei nicht fristgerechter Einreichung der Anschluss automatisch auf den Vermieter umgeschrieben wird – inklusive der damit verbundenen Kosten.

Kurzum, ab Juni 2025 gilt: Frühzeitig planen, frühzeitig melden!

 

 

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