Bereits ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse einen Umzug mit bis zu 4.000 Euro als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Diese Regelung ist im §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI geregelt und beispielsweise im Vergleich zum Pflegegeld und Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst eine eher unbekannte Leistung der finanziellen Unterstützung für Menschen mit Pflegestufe. Ziehen mehrere pflegebedürftige Personen eines Haushalts um, kann sich die Bezuschussung sogar erhöhen.

Generell gilt: Der Umzug soll als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen dienen und die aktuelle Situation in Bezug auf eine selbständige Lebensführung verbessern.

Sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und die Prüfung durch die Pflegekasse abgeschlossen, werden folgende Umzüge bezuschusst:

– Umzug ins Betreute Wohnen / Wohngruppe / Senioren-WG
– Umzug in eine barrierefreie Wohnung
– Umzug innerhalb des Hauses (Obergeschoss in eine Parterrewohnung)
– Umzug in die Nähe der Kinder, bzw. pflegenden Angehörigen (deutschlandweit)
– Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)

Ausgeschlossen von der Bezuschussung sind Umzüge in vollstationäre Einrichtungen.

Sie haben Fragen zum Thema Umzug über die Pflegekasse mit einem Umzugsunternehmen? Sie planen einen Umzug für sich oder ihre Angehörigen im Raum Speyer, Neustadt, Ludwigshafen, Bad Dürkheim, Frankenthal, Landau, Germersheim oder auch auf der badischen Rheinseite im Bereich Mannheim, Heidelberg, Bruchsal, Wiesloch, Walldorf oder Schwetzingen? Dann kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite!

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